Fiktive Abrechnung nach Unfall – Auszahlung auf Gutachtenbasis
Nach einem unverschuldeten Unfall in Bautzen können Sie sich die Reparaturkosten netto auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Wir erklären, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, welche Fallstricke es gibt und warum ein unabhängiges Kfz Gutachten der wichtigste Hebel für Ihre Auszahlung ist.
Was ist die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung – auch fiktive Schadensabrechnung genannt – bedeutet: Sie lassen Ihr Fahrzeug nach einem Haftpflichtschaden nicht reparieren, sondern rechnen die Reparaturkosten auf Basis eines Kfz Gutachtensmit der gegnerischen Versicherung ab. Die Auszahlung erfolgt netto, also ohne Mehrwertsteuer.
Dieses Recht besteht bundesweit – und damit auch für Unfallgeschädigte in Bautzen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Geschädigte frei entscheiden dürfen, wie sie das Geld verwenden.
Basis: Kalkulation aus dem Kfz Gutachten – ohne MwSt.
Merkantile Wertminderung wird zusätzlich erstattet.
Für den ausfallbedingten Nutzungsverlust – nach Tabelle.
Trägt bei Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
- Sie möchten die Reparatur in Eigenregie oder günstiger durchführen.
- Das Fahrzeug ist noch fahrbereit und der Schaden optisch verkraftbar.
- Sie planen den Verkauf und wollen die Auszahlung mitnehmen.
- Sie möchten flexibel bleiben und später über eine Reparatur entscheiden.
Ohne unabhängiges Gutachten setzen Versicherer die Reparaturkosten häufig deutlich zu niedrig an, kürzen Stundensätze oder verweisen auf günstige Werkstätten. Ein neutrales Gutachten aus Bautzen ist Ihre wichtigste Grundlage für die volle Auszahlung.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Netto-Reparaturkosten auf Basis eines Kfz Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie entscheiden frei, ob Sie reparieren, in Eigenregie instandsetzen oder das Geld anders verwenden.
Nein. Bei fiktiver Abrechnung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur die Netto-Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie erst, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen und die MwSt. per Rechnung nachweisen.
Erstattet werden Netto-Reparaturkosten laut Gutachten, Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagen (bei tatsächlicher Nutzungseinschränkung), Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Auslagenpauschale. Nicht erstattet werden MwSt., UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten, wenn sie nicht tatsächlich anfallen.
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie in ganz Deutschland – also auch in Bautzen – das Recht, fiktiv auf Gutachtenbasis abzurechnen. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht zur Reparatur zwingen.
Nur eingeschränkt. Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre kann die Versicherung auf eine gleichwertige freie Fachwerkstatt verweisen. Neuwagen und scheckheftgepflegte Fahrzeuge dürfen weiterhin zu Stundensätzen einer markengebundenen Werkstatt abgerechnet werden.
Sie können innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel 3 Jahre) nachträglich die Mehrwertsteuer und ggf. weitere Differenzbeträge geltend machen, sobald Sie eine Reparaturrechnung vorlegen.
Ja. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (netto). Ein neutrales Kfz Gutachten aus Bautzen ist hier entscheidend, damit der Restwert nicht künstlich hoch angesetzt wird.
Die Versicherung rechnet ohne unabhängiges Gutachten oft mit eigenen Prüfberichten – meist zu Ihrem Nachteil. Ein Gutachten vom Kfz Sachverständigen Karagoez in Bautzen dokumentiert Reparaturweg, Ersatzteile, Lohnkosten und Wertminderung neutral und gerichtsfest.
Kfz Gutachten für Ihre fiktive Abrechnung – Bautzen
Als unabhängiger Kfz Sachverständiger in Bautzen erstelle ich Ihr Gutachten schnell, neutral und versicherungstauglich – die Basis für die volle Auszahlung Ihrer fiktiven Abrechnung.
